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Doch keine Legalisierung von Cannabis/ THC zum 01.04.2024?

Einleitung zur Cannabisgesetzgebung

Der Bundestag hat das Cannabisgesetz (CanG) in dritter Lesung verabschiedet, das ab dem 01.04.2024 gelten soll.

 

Verabschiedung und Zeitplan

Obwohl der Bundesrat keine Zustimmung erteilen muss, ist eine Anrufung des Vermittlungsausschusses wahrscheinlich.

 

Mögliche Verzögerungen im Prozess

Die Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz ist für den 22.03.2024 geplant. Verzögerungen und Änderungen des Gesetzes könnten den Prozess beeinflussen und gilt sogar als wahrscheinlich.

Verschiedene Länder sowie Politiker äußern Ihre Bedenken. Der Landesjustizminister von Nordrhein-Westfalen, Benjamin Lambach von den Grünen, äußerte gegenüber Table.Media Bedenken hinsichtlich des kurzen Zeitraums von fünf Wochen zwischen der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Legalisierung. Er betonte, dass dieser Zeitraum „kaum ausreichend“ sei, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, die Bestimmungen über die rückwirkende Aufhebung von Strafen rechtzeitig zu implementieren. 

Die Problematik ergibt sich daraus, dass die geplante Amnestie für nicht vollstrekte Urteile im Zusammenhang mit BtMG und THC in die Tausende geht. Die zuständigen Gerichte weisen schon jetzt darauf hin, dass sie diese Last in der kürze der Zeit nicht stemmen werden können. 

Die Opposition, allem voran die CDU hat aus Ihren Reihen wiederholt verlauten lassen gegen die Gesetzgebung vor zu gehen. Der CDU-Abgeordnete Tino Sorge: „Dieses verantwortungslose und gefährliche Gesetz wird eines der allerersten Ampel-Projekte sein, die wir nach einem Regierungswechsel rückgängig machen werden“, sagt Sorge. Das Gesetz sei schlecht gemacht und Gesundheitsminister Karl Lauterbach habe sich keinen Milimete bewegt um kompromisse zu finden gab sorge im Welt interview zu verstehen. 

 

Auswirkungen der Legalisierung

Trotz potenzieller Verzögerungen wird erwartet, dass das Gesetz letztlich in Kraft treten wird aber möglicherweise erst am 01.07.2024 oder 01.09.2024. Der späte Termin ergibt sich daraus, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat frühstens am 01.07.2024 erfolgen kann.

Wir bleiben gespannt und halten Euch natürlich auf dem laufenden, wie sich die Canabis-Legalisierung und Gesetzgebung weiter entwickelt.

Author: Marius P. Fruehwirth veröffentlicht am 01. März 2024

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