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Cannabis-Legalisierung und MPU: Was ist jetzt wichtig?

Das neue Cannabis-Gesetz (CanG) ist in Kraft! Was bedeutet das für Fahrerlaubnis und MPU?

Um es vorweg zu nehmen Don´t Drink/ Smoke and Drive! Im Straßenverkehr gibt es vorerst keine Änderungen und bleibt bis jetzt alles beim alten. Wenn Ihr Euch hinters Steuer setzt, seid Euch darüber bewusst, dass Ihr immer nüchtern sein solltet. Ein KFZ durch den öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen setzt ein hohes Maß an Verantwortung voraus. Dieser Verantwortung gilt es zu jedem Zeitpunkt gerecht zu sein. Zudem haben verschiedene Bundesländer bereits angekündigt vermehrt Verkehrskontrollen mit Bezug auf Fahrtauglichkeitsprüfung durch zu führen. 

Folgende Änderungen sind geplant oder bereits seit dem 01. April 2024 in Kraft:

Keine Änderung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten:

  • Fahren unter Drogeneinfluss bleibt illegal und strafbar.
  • Ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum droht ein Bußgeld.
  • Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum (geplanter Grenzwert) gilt eine Ordnungswidrigkeit.
  • Straftatbestand ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum und/oder bei Vorliegen weiterer Faktoren.

Neuer THC-Grenzwert:

  • 3,5 ng/ml THC im Blutserum (noch nicht verabschiedet).
  • Vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.
  • Konsumzeitpunkt und individuelle Toleranz beeinflussen Wirkung.

MPU und Cannabis:

  • Regelmäßiger Konsum führt weiterhin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Gelegenheitskonsum: MPU nur bei "wiederholten Zuwiderhandlungen".
  • Abstinenznachweise:
    • Bei Abhängigkeit: 1 Jahr Abstinenz nachweisbar.
    • Nach Trennungsverstoß: unklar, Behördenentscheid abzuwarten.

Verteidigungsmöglichkeiten:

  • Bei Vorwurf der Fahrt unter Drogeneinfluss:
    • Schweigen gegenüber der Polizei.
    • Rechtsanwalt mit Verkehrsrechtsspezialisierung beauftragen.

Fazit:

  • Das CanG ändert wenig an den rechtlichen Konsequenzen für Cannabiskonsum am Steuer.
  • Der neue THC-Grenzwert bringt mehr Klarheit.
  • Die Auswirkungen auf die MPU-Praxis bleiben abzuwarten.

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